Die Kosten
Abrechnung
Als Mütterpflegerinnen arbeiten wir in der Regel freiberuflich. Unsere Leistungen werden ganz oder teilweise von den Krankenkassen, im Rahmen der Abrechnung als Haushaltshilfe, übernommen.
§ 24h SGB V
(Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung - zuzahlungsfrei)
Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Absatz 4 gilt entsprechend.
38 SGB V
(Haushaltshilfe im Krankheitsfall - zuzahlungspflichtig)
Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Darüber hinaus erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch nach Satz 3 auf längstens 26 Wochen
§ 38 Absatz 4
(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
In diesem Fall ist eine Verordnung Deines Arztes oder Deiner Hebamme erforderlich, sie schätzen den Bedarfsumfang der Unterstützung ab. Die darauf diagnostizierten Beschwerden müssen einen Bezug zu Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett haben.
Außerdem benötigst Du einen Antrag auf Haushaltshilfe von Deiner Krankenkasse. Diesen können wir gern gemeinsam ausfüllen.
Die Abrechnungsmodalitäten sind mit jeder Mütterpflegerin individuell abzuklären.
Der Einsatz als Doula ist immer eine reine Privatleistung. Den Preis dafür legt jede Mütterpflegerin/Doula für sich und mit dir fest.
Natürlich kannst Du uns als Mütterpflegerin auch ganz nach Deinem Bedarf als PrivatzahlerIn buchen. Schau Dir als Beispiel dafür unsere Buchungspakete zum Festpreis an. Nach Absprache kann der Stundensatz ggf. an Deine finanzielle Situation angepasst werden.
Buchungspakete
Für Verwandte oder Bekannte, die ihren Lieben eine ganz besondere Überraschung zur Geburt machen wollen, bieten wir Buchungspakete zum Festpreis an, wie zum Beispiel:
- Das kleine Hallo-Baby-Paket á 15h
- Das große Hallo-Baby-Paket á 25h
Du löst den Gutschein bei der Mütterpflegerin Deiner Wahl ein und vereinbarst mit ihr die konkrete Stundenverteilung.